Ihr unabhängiges Büro für Energieberatung in Duisburg und Umgebung.

Vorstellung

Über uns

Wir sind ein unabhängiges zertifiziertes Energieberatungsbüro mit Sitz in Duisburg.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind Leistungen der Energieberatung, Bauphysik, Sanierungsberatung sowie die Baubegleitung während der Umsetzungsphase.

Gründer und Ansprechpartner von 3D Energieberatung ist Jan-Rik Böckmann, Bauingenieur (M.Sc.) und zertifizierter Energieberater für Wohngebäude.

Durch fachliche Kompetenz, persönliche Betreuung und unabhängige Beratung entwickeln wir individuelle und nachhaltige Lösungen für unsere Kunden.

Qualifikationen

  • Universitätsstudium des Bauingenieurwesens (M.Sc.)
  • zertifizierter Energieberater für die Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Beraternummer: EB473400)
  • gelistet auf der Energie-Effizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
  • Ausstellungsberechtigt gem. §88 des GEG für Energieausweise für Wohngebäude
  • Mitglied im GIH (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V)

Energieberatung

Ablauf der Energieberatung

Die von uns durchgeführte Energieberatung läuft in 4 Stufen ab:

  • Erstes unverbindliches und kostenloses telefonisches Beratungsgespräch anfragen. In diesem Termin besprechen wir Ihr Anliegen und wie wir Ihnen dabei weiterhelfen können.
  • Vor-Ort-Termin zur Aufnahme der Gebäude- und Anlagentechnikdaten. Fotografische Aufnahme des Ist-Zustandes. Gespräch mit dem Beratungsempfänger. Definition der Kundenwünsche.
  • Analyse des Ist-Zustandes der Immobilie, Erarbeitung von Sanierungs-/ Modernisierungskonzepten und Erstellung des Energieberatungsberichtes / individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
  • Vor-Ort-Termin (ggf. auch telefonisch oder online möglich) zur persönlichen Erläuterung des Energieberatungsberichtes/ Sanierungsfahrplans. Insbesondere Erläuterung des aktuellen Ist-Zustandes sowie der einzelnen Sanierungskonzepte.
Wenn Sie sich zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen entschieden haben, bieten wir Ihnen im Anschluss gerne eine Baubegleitung mit Fördermittelberatung an.


Energieberatung

Erstellung Ihres iSFP

Wir erfassen den energetischen Ist-Zustands Ihres Gebäudes in einem digitalen 3D-Gebäudemodell, planen anschließend sinnvolle Sanierungs-/Moderniesierungskonzepte auf Grundlage Ihrer Präferenzen und erstellen einen Energieberatungsberichte/ individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Die vorgeschlagenen Konzepte sind keine Verpflichtung, sondern bilden einen Sanierungsvorschlag ab.

  • BAFA-Zuschuss bis zu 850 €
  • Zusätzliche 5 % Förderung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
  • Verdopplung des förderfähigen Zuschussbetrags bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
  • Faktenbasierte Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Wärmeversorgung
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Um diese Energieberatungsleistungen durchführen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Baubeschreibung
  • Ausführungszeichnungen, insbesondere Grundrisse der einzelnen Geschosse inkl. Fenstermaßen sowie Gebäudeschnitte.
  • Angaben/ Unterlagen zu der vorhandenen Anlagentechnik
  • Angaben über bereits durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen

Sollten Ihnen die oben genannten Unterlagen nicht vorliegen, sprechen Sie uns an.

Baubegleitung & Fördermittelberatung

Baubegleitung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), für die ein Energieeffizienz-Experte notwendig ist. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, Effizienzverbesserungen der Anlagentechnik oder auch Smart-Home Maßnahmen. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Baubegleitung an.

  • Grundförderung von 15 %
  • Anträge mit einem iSFP-Bonus (+5 %)
  • Fachplanung und Baubegleitung zu 50 % gefördert (Maximalbeträge beachten)
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Diese begleitenden Tätigkeiten umfassen:

  • Bestandsaufnahme vor Ort
  • Entwicklung von Sanierungskonzepten
  • Erstellung eines Sanierungsablaufplanes
  • Konzepte zur Wärmebrückenminimierung
  • Nachweis der Wärmebrücken (Gleichwertigkeitsnachweis oder detaillierte Berechnung)
  • Feuchtetechnische Untersuchung von Wärmebrücken und Bauteile
  • Unterstützung bei der Angebotseinholung /-auswertung
  • Prüfung der Angebote auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen
  • Prüfung von Bestätigungen der Fachunternehmer
  • Baustellenbegehungen zur Kontrolle der Arbeiten
  • Dokumentation des Baufortschrittes (z.B. Bautagebuch, Fotodokumentation, etc.)
  • Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen
  • Prüfung von Bestätigungen der Fachunternehmer

Baubegleitung & Fördermittelberatung

Fördermittelberatung

Für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie existieren vielfältige Förderprogramme – sowohl kreditgebundene Programme als auch Programme mit Investitionszuschüssen. Beispielhaft sind dabei Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) zu nennen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der optimalen Fördermittel für Ihr Sanierungsvorhaben und zeigen Ihnen Möglichkeiten und Alternativen auf, um für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis erzielen zu können. Nach erfolgter Auswahl unterstützen wir Sie auch gerne bei der Beantragung der entsprechenden Fördermittel.

  • Grundförderung von 15 % mit iSFP-Bonus (+5 %), Heizungstausch bis 70%
  • Förderungen der Bezirksregierungen NRW
  • Fachplanung und Baubegleitung zu 50 % gefördert (Maximalbeträge beachten)
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Für die Förderprogramme sind diverse Bedingungen (Fördervoraussetzungen) zu erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der optimalen Fördermittel für Ihr Sanierungsvorhaben und zeigen Ihnen Möglichkeiten und Alternativen auf, um für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis erzielen zu können. Nach erfolgter Auswahl unterstützen wir Sie auch gerne bei der Beantragung der entsprechenden Fördermittel. Insbesondere bei der KfW und dem BAFA ist die Beantragung und die Bestätigung der programmgemäßen Durchführung nur durch Sachverständige der Energie-Effizienz-Experten-Liste möglich. Diese Voraussetzung wird durch uns erfüllt. Wir können daher sowohl die Beantragung als auch die, durch die KfW bzw. das BAFA geforderte, Bestätigung der programmgemäßen Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) für Sie übernehmen.

Fachplanungen und ausweise

Heizungsförderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) Zuschuss Nr. 458. Dies beinhaltet u.a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und solarthermische Anlagen.
Zum Einbau der neuen Heizung werden Fachplanungen der Heizlastberechnung und des hydraulischen Abgleichs und bei Luft-Wärmepumpen eine akustische Fachplanung gefordert. Diese Fachplanungen führen wir aus. Zudem klären wir ab, ob Ihre Heizkörper für eine Umstellung auf das neue Heizsystem geeignet sind.

  • Förderung bis zu 70%
  • Fachplanung und Baubegleitung zu 50 % gefördert (Maximalbeträge beachten)
  • Normkonforme Erstellung und Berechnung nach DIN EN 12831 i.V.m. DIN EN 442 und TA Lärm

Fachplanungen und ausweise

Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt unter anderem bei der Vermietung oder dem Verkauf eines Wohngebäudes die Vorlage eines Energieausweises vor. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Form des Energieausweises notwendig ist und erstellen diesen in kürzester Zeit für Sie.

  • Zeitnahe Ausstellung
  • Normkonforme Erstellung und Berechnung
  • Bedarfs- oder Verbrauchsorientierte Ausweise
  • Darstellung sinnvoller Sanierungsmaßnahmen
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Bedarfsausweis

Die Klassifizierung erfolgt auf Basis des Energieverbrauchs der Bewohner. Hierzu werden die Verbrauchsdaten (Heizung und Warmwasser) der letzten drei Jahre benötigt. Diese Verbrauchswerte werden anschließend einer Witterungsbereinigung unterzogen, um außergewöhnliche Wetterverhältnisse (wie z. B. sehr warme Winter) auszugleichen. Aufgrund der Unterschiede im Heizverhalten sowie individueller Abwesenheitsquoten der Bewohner ist eine objektive Bewertung eingeschränkt. Wir empfehlen daher einen bedarfsorientierten Energieausweis.

Verbrauchsausweis

Die Klassifizierung erfolgt auf Basis des Energiebedarfs des Gebäudes. Hierzu wird die Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik analysiert und mittels Berechnungsverfahren klassifiziert. Das Ergebnis liefert den Energiebedarf des Gebäudes unter normierten Bedingungen. Somit können individuelle Abwesenheitsquoten oder aber über-/unterdurchschnittliches Heizverhalten das Ergebnis des Ausweises nicht beeinflussen.

Fachplanungen und ausweise

Wärmeschutznachweis

Beim Neubau oder der Sanierung eines Gebäudes ist gemäß Gebäudeenergiegesetz ein Wärmeschutznachweis zu erstellen. Dieser ist Teil des Bauantrags und belegt, dass der Neubau bzw. ein Anbau die Anforderungen an den gesetzlich vorgeschriebenen Wärmeschutz erfüllen.

  • Normkonforme Erstellung und Berechnung nach DIN V 18599 und DIN 4108
  • Enge Abstimmung mit zuständigen Architekten, Planern und ausführenden Gewerken
  • Berechnung des Primärenergiebedarfs, der Transmissionswärmeverluste sowie ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes

FAQ

FAQ

Für welche Wohngebäude kann eine geförderte Energieberatung in Anspruch genommen werden?

Das Wohngebäude muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stehen.

Der Bauantrag des Wohngebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen.

Das Wohngebäude muss nachweislich überwiegend dem Wohnen dienen.

Beheizte Nichtwohngebäude, die in Zukunft als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung), können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein.

In welchem Umfang wird die Energieberatung vom BAFA gefördert?

Die Energieberatung für Wohngebäude wird folgendermaßen gefördert:

650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser

850 € für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten

Zusätzliche 250 € für die Erläuterung der Ergebnisse vor einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Welche Unterlagen benötige ich?

Um eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen zu können, sollten zumindest Grundrisse sowie Schnitte des Gebäudes vorliegen. Je höher der Detailgrad in den Zeichnungen, desto besser. Fehlende Informationen oder Maße werden bei einer Vor-Ort-Begehung aufgenommen.

Förderlich, aber kein Muss, sind ebenso eine Baubeschreibung sowie Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Falls keine Informationen zu den verwendeten Baumaterialien vorliegen, nehmen wir diese (wenn möglich) bei der Vor-Ort-Begehung auf oder treffen Annahmen zu Baustoffen in der jeweiligen Region bezogen auf die Baualtersklasse.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) nach Abzug aller Kosten überhaupt?

Absolut, dazu ein einfaches Rechenbeispiel:

Häuser mit einem iSFP erhalten Zuschüsse von bis zu 12.000 € pro Wohneinheit, während Häuser ohne iSFP lediglich bis zu 4.500 € pro Wohneinheit erhalten können.

Neben dem Aspekt der Höhe der Förderung dient dieser als faktenbasierte Entscheidungs-grundlage, um die besten Sanierungsoptionen aus Kosten-Nutzen-Sicht zu identifizieren.

Muss das im individuellen Sanierungsfahrplan vorgeschlagene Effizienzhaus tatsächlich realisiert werden?

Der individuelle Sanierungsfahrplan soll als faktenbasierte Entscheidungsgrundlage dienen und dabei alle denkbaren Vorteile (wie z. B. Energie- und Kosteneinsparungen, CO2-Reduktion, Erhaltung/Aufwertung der Bausubstanz und attraktive Fördermöglichkeiten) einer Komplettsanierung aufzeigen. Sie sind jedoch völlig frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie die im individuellen Sanierungsfahrplan enthaltenen Vorschläge zur einer energetischen Sanierung überhaupt, in Teilen oder in vollem Umfang in die Tat umsetzen.